
Das Erscheinen in uniformähnlicher Kleidung ist erwünscht - aber natürlich keine Pflicht.
Den Ort an dem am 27. Mai das öffentliche Gelöbnis stattfinden wird, dürfen wir als Demonstration nicht betreten. Der Ernst-Ludwig-Platz gehört zur Bannmeile des Landtages. Aufgrund der schwierigen Informationsbeschaffung über das Gelöbnis konnte dies nicht mehr rechtzeitig angemeldet werden.