Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Mainz-Wiesbaden

Sag Nein: keine Daten für die Bundeswehr!

Keine Personendaten Jugendlicher an die Bundeswehr!

Widerspruch ist möglich und nötig!

Faltblatt der DFG-VK: Meine Daten sind nichts für die Bundeswehr! als pdf

Städte und Gemeinden geben der Bundeswehr die Namen und Adressen von jungen Menschen, die demnächst volljährig werden. Diese schickt dann an diese Adressen Werbe- und Informationsmaterial zum Dienst in der Bundeswehr.

Dies geschieht aufgrund von § 58c des Soldatengesetzes.

Übermittelt werden jeweils bis zum 31. März die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr darauf volljährig werden. Der Zwang zum Kriegsdienst ist zwar ausgesetzt, so dass junge Männer deutscher Staatsangehörigkeit seit 2011 nicht mehr zwangsweise gemustert, einberufen und einer Gewissensprüfung unterworfen werden. Ausgesetzt heißt aber nicht abgeschafft: Der Zwang tritt im Spannungs- und Verteidigungsfall automatisch wieder in Kraft.

Alle Männer sind gemäß § 1 Wehrpflichtgesetz ab dem 18. Lebensjahr wehrpflichtig.

Neu ist, dass auch die Daten weiblicher Jugendlicher erfasst und der Bundeswehr übermittelt werden, um zu versuchen, sie für den Kriegsdienst anzuwerben.

Allerdings ist es möglich, dieser Datenübermittlung an die Bundeswehr rechtzeitig zu widersprechen oder die Löschung der Daten zu verlangen - und damit ein Zeichen gegen Krieg und für Frieden zu setzen.

Widerspruch

Jugendliche können der Datenweitergabe durch die Meldebehörden an die Bundeswehr widersprechen. Dies ist in § 58c Abs. 1 S. 2 Soldatengesetz mit Verweis auf § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz festgelegt. Dort heißt es:
Eine Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes ist nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat. Die betroffene Person ist auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und spätestens im Oktober eines jeden Jahres durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.

Löschung

Falls die Meldebehörde die Daten schon weitergeben hat, kann der/die Betroffene vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nach § 58c Abs. 3 Soldatengesetz die Löschung der Daten verlangen.?

Können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtige Widerspruch einlegen?
Ja, gegen die Weitergabe von Daten an die Bundeswehr können Eltern bzw. gesetzliche Vertreter für minderjährige Jugendliche den Widerspruch einlegen – wir empfehle gemeinsam mit dem/der Minderjährigen bzw. mit dessen/deren Zustimmung vorzugehen, die Briefe an die Behörde gemeinsam zu unterschreiben. Es ist sinnvoll Bestätigungsschreiben anzufordern.

Mit dem Widerspruch können Jugendliche ein Zeichen gegen Krieg und für Frieden setzen. Der individuelle Widerspruch auf dem Postweg ist schon ein erster Schritt. Allerdings wird er von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen.

Wer mit seinem oder ihren Widerspruch etwas bewirken und deutlich machen will, dass er oder sie für Krieg und Kriegsdienst nicht zur Verfügung steht, könnte dies in einer öffentlichen Aktion machen. Statt die Widersprüche mit der Post zu schicken, könnten die widersprechenden Jugendlichen die Schreiben gemeinsam persönlich in der zuständigen Behörde abgeben und dies mit einer öffentlichkeitswirksamen Kundgebung vor dem jeweiligen Gebäude verbinden. Das könnten sowohl diejenigen tun, deren 18. Geburtstag bevorsteht, als auch diejenigen, die nachträglich die Löschung ihrer Daten bei der Bundeswehr verlangen.

Daraus könnte eine jährlich wiederkehrende bundesweit koordinierte Aktion gemacht werden, als regelmäßiger Termin im Aktionskalender der Friedensbewegung und von Jugendorganisationen. Als Zeitraum bietet sich der Monat März an.

Damit würde nicht nur den Rekrutierungsbemühungen der Bundeswehr etwas entgegengesetzt. Es würde auch allgemein das gesellschaftliche Bewusstsein dafür geschärft, dass es wichtig ist, nicht nur für Frieden zu sein, sondern sich auch persönlich dem Krieg und jeder Art von Kriegsdienst und Kriegsunterstützung zu verweigern - auch dann wenn es nicht um Zwangsrekrutierung zum Kriegsdienst geht, sondern nur um die vergleichsweise geringfügigere Datenweitergabe ans Militär.
In einer Zeit, in der Bundesregierung und Bundeswehr sich in immer neue Kriege hineinstürzen, ist ein solches Zeichen dringend nötig.

Wir bitten alle die einen individuellen Widerspruch erheben uns ihre Infos mitzuteilen. Die Internationale Liga für Menschenrechte, die IDK und die DFG-VK wollen persönliche Widersprüche öffentlichkeitswirksam unterstützen. Unsere politische Forderung ist der sofortige Stopp der Weitergabe von Personendaten Jugendlicher an die Bundeswehr.

Stopp der Kriegsplanung! Keine Erfassung von Personendaten!

Gernot Lennert (für die DFG-VK Hessen)
Wolfram Beyer (für die IDK und die Internationale Liga für Menschenrechte)

(Artikel aus Graswurzelrevolution Nr. 406 (Februar 2016) als pdf)
 
Musterbriefe für den Widerspruch und weitere Informationen:

Siehe dazu auch:

Letztes Update: 15.01.2018, 14:34 Uhr