Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Mainz-Wiesbaden

Turgay Coşkun referierte am 26.11.2003 bei einer Veranstaltung der DFG-VK in Mainz über Kriegsdienstverweigerung in der Türkei. Quer TV hat einen Film dazu gemacht, dieser kann bestellt werden (siehe unter Material).

PRESSEMITTEILUNG vom 08.03.2004

Erfolg für die Solidaritätsarbeit der DFG-VK:

Türkisch-kurdischer Kriegsdienstverweigerer Turgay Coşkun erhält Asyl!

Der türkisch-kurdische Kriegsdienstverweigerer Turgay Coşkun (26) ist jetzt vom Verwaltungsgericht Freiburg als Asylberechtigter anerkannt worden. Das Urteil ist seit dem 3. März rechtskräftig. "Ich bin sprachlos und überwältigt, dass ich jetzt in Deutschland bleiben kann. Dadurch bieten sich mir ganz neue Lebens- und Arbeitsperspektiven, nachdem ich über ein Jahr in der Illegalität gelebt habe", sagte Coşkun in einer ersten Stellungnahme erleichtert.

Das Gericht würdigte Coşkuns politisches Engagement für das Menschenrecht auf Gewissensfreiheit. Es berücksichtigte, dass "ihm aufgrund eines beachtlichen Nachfluchtatbestandes politische Verfolgung droht", so die Urteilsbegründung. Unterstützt von der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) setzte sich Turgay Coşkun auf öffentlichen Veranstaltungen in Ulm, Kirchheim/Teck, Freiburg, Mainz und Frankfurt für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei ein. Noch im November 2003 hatte er in einem persönlichen Schreiben an den türkischen Generalkonsul in Frankfurt seine Kriegsdienstverweigerung bekräftigt.

Turgay Coşkun, der es aus Gewissensgründen ablehnt, andere Menschen zu töten, entschloss sich 2001 zur Flucht nach Deutschland, um so seiner Einberufung zum türkischen Militär zu entgehen. Nach erfolgloser Durchführung eines ersten Asylverfahrens beantragte Coşkun seine erneute Anerkennung im Oktober 2002, nachdem er im August 2002 aktiv an einer politischen Aktion türkischer Kriegsdienstverweigerer vor dem türkischen Generalkonsulat in Frankfurt teilgenommen hatte. Nachdem auch dieses Verfahren im März 2003 abgelehnt worden war, lebte er in ständiger Angst vor Verhaftung und Abschiebung in die Türkei, wo er erheblichen Repressalien ausgesetzt gewesen wäre.

Coşkun: "Ich wollte damit auch andere in der Türkei ermutigen, ebenfalls den Kriegsdienst zu verweigern. In der Türkei existiert noch immer kein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Wer verweigert, wird vor Militärgerichten abgeurteilt und muss mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. Darüber hinaus werden Kriegsdienstverweigerer in aller Regel körperlich misshandelt und ihrer staatsbürgerlichen Rechte beraubt."

Auch die Solidaritätsgruppen, die Turgay Coşkun unterstützt haben, freuen sich mit ihm. Der Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg, Roland Blach, äußert sich erleichtert: "Mir fallen tonnenschwere Steine vom Herzen. Nur durch den Mut Turgay Coşkuns, an die Öffentlichkeit zu gehen und die großartige politische, juristische und menschliche bundesweite Unterstützung ist dieses Urteil möglich geworden." Die Unterstützung und Beratung türkischer und kurdischer Kriegsdienstverweigerer in Deutschland ist ein wichtiges Arbeitsgebiet der DFG-VK.

Die DFG-VK fordert die weltweite und uneingeschränkte Anerkennung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung. Hierzu gehört neben der Unterstützung von Kriegsdienstverweigerern in Deutschland auch die internationale Solidarität mit Kriegsdienstverweigerern weltweit. Denn für die DFG-VK ist die Verweigerung aller militärischen und nichtmilitärischen Kriegsdienste ein wichtiger und konkreter Beitrag gegen Krieg und Kriegsvorbereitung.

Stuttgart, den 08.03.2004

Roland Blach
DFG-VK-Landesgeschäftsführer Baden-Württemberg
(Kontakt: 0177/2507286)

Letztes Update: 17.01.2009, 17:18 Uhr