Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Mainz-Wiesbaden

B Gliederungen

7 Gliederung des Verbandes

  1. Der Verband gliedert sich in
    1. Orts bzw. Basisgruppen, zu denen sich Mitglieder zusammenschließen können,
    2. Ortsverbände, soweit in einem Ort mehrere Basisgruppen bestehen,
    3. Regionalverbände, soweit dies von den Orts- bzw. Basisgruppen und Ortsverbänden als zweckmäßig angesehen wird,
    4. Landesverbände,
    5. Bundesverband.
  2. Aufgabe der Gliederung ist es, friedenspolitische Arbeit in ihrem Bereich zu leiten und sich an den Diskussionsprozessen und gemeinsamen Aktionen des Verbandes zu beteiligen. Sie regeln ihre Gremien und ihre Arbeitsweise sowie ihre Aufgabenstellungen und Arbeitsschwerpunkte selbstständig. Gliederungen haben Anspruch auf Unterstützung durch die nächst höhere Ebene.
  3. Die Gliederung des Verbandes nach Absatz 1 ist nicht abschließend und schließt andere Formen der politischen Kooperation oder der organisatorischen Vernetzung nicht aus.
  4. Gliederungen des Verbandes können ab einer Mitgliederzahl von drei Mitgliedern gebildet werden. Sie führen wenigstens alle zwei Jahre eine Mitglieder- oder Delegiertenversammlung durch. Sie wählen mindestens eineE KassiererIn und geben einmal im Jahr einen formlosen Jahresbericht über ihre Arbeit und einen jährlichen Kassenbericht an die nächst höheren Ebenen ab.
  5. Gliederungen, die trotz Unterstützungsangeboten diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können von der nächst höheren Ebene aufgelöst oder einer Nachbargliederung zugeordnet werden. Notwendig ist die vorherige Einberufung einer Mitglieder- oder Delegiertenversammlung durch die nächst höhere Ebene.

8 Jugendclub Courage

  1. Im gesamten Bereich des Bundesverbandes können Jugendgruppen mit der Bezeichnung "Jugendclub Courage in der DFG-VK" gebildet werden. Mitglieder des Jugendclubs sind die jeweiligen Gruppenmitglieder, bis zu einer Altersgrenze, die in der jeweiligen Satzung der örtlichen Jugendclubs festgelegt ist.
  2. Die Jugendgruppen gestalten ihre Angelegenheit innerhalb des Verbandes selbständig. Sie geben sich einen Status, der Grundsätzen der demokratischen Selbstbestimmung und der Selbstverwaltung der Mitglieder der Jugendgruppen Rechnung tragen muss. Die Jugendclubs können sich eine Satzung geben und sich als eigenständige eingetragene Vereine konstituieren.

http://dfg-vk-mainz.de/dfgvk/satzung.html#

Letztes Update: 03.11.2007, 13:06 Uhr