Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Mainz-Wiesbaden

D Schlußbestimmungen:

16 Auflösung und Verschmelzung:

  1. Bei Auflösung des Verbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks entscheidet der Bundeskongress über die Verwendung des Verbandsvermögens.
  2. Bei Verschmelzung mit einem anderen Verband fließt das Vermögen diesen neu gebildeten Verband zu.

17 Inkrafttreten, Übergangsregelungen

  1. Die Satzung tritt mit dem Tag ihrer Beschlussfassung auf dem Bundeskongress in Kraft.
Letztes Update: 03.11.2007, 13:06 Uhr