Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Mainz-Wiesbaden

„Wegwerfware Mensch“ im Krieg

Überlegungen zum Thema des Open Ohr Festivals 2017: „Wegwerf­ware Mensch“

"Wegwerfware Mensch" im Krieg als pdf (4-seitig DIN A5)

In Kriegen verlieren Menschen millionenfach ihr Leben. Menschen, die als Feinde gelten, werden gezielt und absichtlich getötet. Aber es wird auch der Tod anderer Menschen bewusst herbeigeführt oder in Kauf genommen, die im Interesse der Kriegführung und der Profite der Rüstungsindustrie genutzt und dabei „weggeworfen“ werden.

In Kauf genommen wird der Tod von Zivilpersonen, die getötet werden, ohne dass ihr Tod beabsichtigt ist, oder die an Kriegsfolgen wie Krankheiten, Seuchen, Flucht, Hunger und Elend sterben. Sie gelten als Kollateralschäden.

Menschen, die meist unfreiwillig gezwungen werden, Soldaten zu sein, wurden und werden millionenfach und bewusst in den sicheren Tod gehetzt. Ihr "Verlust" wird einkalkuliert oder als unvermeidlich angesehen.
Das bekannteste Beispiel dieser Kriegführung dürfte der Erste Weltkrieg sein, als Millionen von zwangsrekrutierten Soldaten von mörderischen und verbrecherischen Regierungen und Generälen in Tod und Verstümmelung getrieben wurden, in manchen Frontabschnitten Tausende pro Tag. Diese Art des Kriegs beschreibt sehr eindringlich eine Passage im Film Wege zum Ruhm (Paths of Glory, 1958): Ein General erläutert seinen Befehl, eine Anhöhe einzunehmen:

„Etwa 5% werden im eigenen Sperrfeuer (= Beschuss durch eigene Truppen) liegen bleiben, eine sehr optimistische Schätzung. Weitere 10% werden im Niemandsland ausfallen und 20% bei der Überwindung des Drahtverhaus. Somit verbleiben uns also etwa 65% für die Hauptarbeit. Wenn wir bei dem anschließenden Sturmangriff nochmals 25% verlieren, so verbleiben uns immer noch genügend Kräfte, um die eroberte Stellung zu halten.“

Dem Ersten Weltkrieg folgten noch zahlreiche weitere Gemetzel. Im Krieg zwischen Iran und Irak 1980-1988 wurden eine Million Menschen in den Tod geschickt – von ihren Regierungen, zur Freude der Waffenlieferanten aus aller Welt. Ein drastisches Beispiel für die „Wegwerfware Mensch“: Der iranische Staat hetzte Jungen als menschliche Minenräumer in die Minenfelder.

Selbstmordattentate – von japanischen Kamikaze-Piloten bis zu von Boko Haram in Nigeria mit Sprengstoff beladenen Mädchen - sind eine besonders aufsehenerregende Variante der „Wegwerfware Mensch“.
Westliche Staaten setzen heute angesichts von Geburtenrückgang und dem geringen Drang zum Heldentod mehr auf technische Überlegenheit und Kriegführung aus der Distanz mit Flugzeugen und Drohnen als auf Massentod ihrer Soldaten und Soldatinnen. Massenhaft sterben sollen andere. Aber das Prinzip, dass auch das Leben der „eigenen“ Bevölkerung für Kriegszwecke verwendet werden darf, wird nicht angetastet.

„Wegwerfware Mensch“: Für Militär und Krieg normal und legitim?
Es stellt sich die Frage, warum zu Recht die unmittelbar ökonomisch motivierte moderne Sklaverei mit Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Kinderarbeit und vernichtenden Arbeitsbedingungen angeprangert wird, es aber ignoriert wird, wenn Menschen für Zwecke der Kriegführung versklavt und getötet werden. Wenn man bedenkt, dass Kriege, von der Waffenindustrie ganz abgesehen, auch für Profit geführt werden, noch verwunderlicher. Viele lehnen die Todesstrafe in der Justiz ab, aber Zwangsrekrutierung fürs Militär, die oft auch den Tod bedeutet, finden sie normal und legitim.

Menschenrechtskonventionen erwähnen die militärische Variante der "Wegwerfware Mensch". Die Menschenrechtskonventionen des Europarats (Art. 4) und der UN (Art. 8) verbieten Sklaverei und Zwangsarbeit, machen aber ausdrücklich eine Ausnahme für Militär- und Militärersatzdienste. Wenn es um Krieg geht, ist das Wegwerfen von Menschen rechtlich legitimiert und auch gesellschaftlich akzeptiert. Menschen dürfen ganz legal zwangsweise zu Soldaten gemacht und in den Tod geschickt werden.

2011 ist in Deutschland der Zwang zum Kriegsdienst ausgesetzt worden. Niemand wird seitdem unfreiwillig gemustert, der Gewissensprüfung unterworfen oder einberufen. Niemand wird wegen totaler Kriegsdienstverweigerung inhaftiert. Doch das sogenannte Wehrpflichtgesetz gilt noch im­mer. Der Zwang ist nur ausgesetzt, nicht abgeschafft. Er kann vom Bundestag mit einfacher Mehrheit reaktiviert werden und tritt im Spannungs- oder Verteidigungsfall automatisch wie­der in Kraft.

Nachdem seit den 1990er Jahren der Kriegsdienstzwang in den meisten Staaten Europas ausgesetzt oder abgeschafft wurde, hat sich der Trend umgekehrt. Seit 2014 haben nicht nur die kriegführende Ukraine sowie Litauen die Zwangsrekrutierungen wieder aufgenommen. Schweden wird ab 2018 junge Männer und, wie schon Norwegen, Frauen ins Militär zwingen. In Frankreich haben im Wahlkampf Mélenchon, Macron und Le Pen die Wiedereinführung des Kriegsdienstzwangs gefordert. In Deutschland trommeln u.a. die AfD und Teile der CDU für die Wiederaufnahme des Zwangs.

„Wegwerfware Mensch“: In Syrien und Deutschland
Wie tief verwurzelt die Idee der Wegwerfware Mensch im Krieg ist, zeigt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 4. Mai 2017. Es entschied, dass Kriegsdienstverweigerer aus Syrien in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl haben. Das OVG urteilte im Fall eines Kriegsdienstverweigerers, dass die drohende Folter keine politische Verfolgung sei, „weil es die Wehrdienstentziehung als solche im Interesse der Aufrechterhaltung der militärischen Schlagkraft des syrischen Staates zu bekämpfen gilt". Für Folter zur Erhaltung der militärischen Schlagkraft der syrischen Armee hat die Bundesrepub­lik Deutschland Verständnis, obwohl sie der syrischen Armee schwerste Menschenrecht verletzungen und Kriegsverbrechen anlastet und völkerrechtswidrige Angriffe der USA auf Syrien gutheißt. Das OVG belehrte den syrischen Verweigerer:
"Der Soldat muss die menschliche Regung der Furcht überwinden. (...) Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen."
Das ist geltendes deutsches Wehrstrafgesetz. Es macht Menschen zur Wegwerfware. Sie müssen ihr Leben opfern lassen – in Deutschland wie in Syrien.

Hier zeigt sich, warum sich der deutsche Staat mit dem ansonsten dämonisierten Assad-Regime solidarisiert: Beide bestehen darauf, Menschen gegen ihren in Willen in Militär und in Krieg zu zwingen und Menschenleben für Kriegszwecke wegzuwerfen. Hierin sind sich die Merkels, Assads, Putins und Erdogans dieser Welt einig gegen die ihnen unterworfene Bevölkerung. Sie bestreiten sich gegenseitig nicht, was sie alle praktizieren. Das hat das OVG Münster klar erkannt. Ausgehend vom Kriegsdienstzwang in Deutschland, befürwortet es konsequent den Zwang in Syrien. Wer die Zwangsrekrutierung für den Krieg in Syrien unterstützt, unterstützt auch den Krieg in Syrien. Behauptungen, man finde den Krieg schrecklich und wolle ihn beenden, erweisen sich damit als heuchlerisch.

Das Urteil des OVG zeigt, dass es kein Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung gibt. Staatlich anerkannt wird nur das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen verbunden mit staatlicher Gewissensprüfung und Ersatzdienstzwang. Doch das kann nur ein Ausnahmerecht für diejenigen sein, denen der Staat Gewissensgründe zubilligt. Es ist weit davon entfernt, ein Menschenrecht für alle Menschen ungeachtet ihrer Gesinnung oder ihrer Charaktereigenschaften zu sein. Es garantiert dem Militär das gewünschte Ka­nonenfutter - die Wegwerfware Mensch.

Letztes Update: 06.06.2017, 10:03 Uhr