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Rede von Dr. Gernot Lennert, DFG-VK Mainz-Wiesbaden bei der Demonstration am und zum Antikriegstag, 1. September 2026, Mainz-Kastel
Die Reaktivierung des Zwangs zum Kriegsdienst schreitet voran. Von 2011 bis 2025 wurde in Deutschland niemand mehr zwangsweise erfasst oder gemustert oder in Bundeswehr oder Zivildienst gezwungen oder wegen Kriegsdienstverweigerung inhaftiert. Doch laut Grundgesetz und Wehrpflichtgesetz blieb der Zwang: Er war lediglich ausgesetzt. Jetzt erleben wir die Reaktivierung.
Die Bundeswehr hat nicht genug Kasernen, um wie früher ganze Jahrgänge einzuberufen. Deshalb begann sie mit Fragebögen für den Geburtsjahrgang 2008. Für Jugendliche mit männlichem Geschlechtseintrag ist er Zwang, für Frauen freiwillig. Auch für Zwangsmusterungen ganzer Jahrgänge hat die Bundeswehr noch nicht die Kapazitäten. Damit soll Juli 2027 begonnen werden. Zunächst geht es angeblich noch um Freiwilligkeit. Doch Zwangsfragebögen und Zwangsmusterungen sind Zwang. Wenn der Personalhunger der Bundeswehr nicht durch Freiwillige gestillt wird, soll die sogenannte Bedarfswehrpflicht die Zwangsrekrutierung ermöglichen. Je mehr die Kapazitäten der Bundeswehr wachsen, desto mehr Zwang ist vorprogrammiert. Das zeigen auch die jüngst diskutierten Pläne zur Reaktivierung des Zivildienstes, der zwangsläufig mit Zwangseinberufungen zur Bundeswehr einhergeht.
Bei den „Schulstreiks gegen Wehrpflicht“ haben Zehntausende zivilen Ungehorsam praktiziert, Nachteile riskiert und inzwischen auch Repression erfahren, auch wegen Meinungsäußerungen. Schüler und Schülerinnen machten deutlich, dass sie nicht in Kriegen sterben wollen und andere nicht töten wollen. Auch für die Verweigerung des Ausfüllens des Bundeswehr-Fragebogen drohen Bußgelder. Die Erfahrung zeigt: Ziviler Ungehorsam wirkt am besten, wenn er gemeinsam und öffentlich ausgeübt wird. Möglicherweise werden nächstes Jahr junge Männer wieder von der Polizei zur Musterung verschleppt, wenn sie dort nicht erscheinen. Allerdings können sie auch nach Aktenlage für tauglich erklärt werden. Bei Wiederaufnahme der Zwangseinberufungen ist damit zu rechnen, dass die Totalen Kriegsdienstverweigerer, also diejenigen die den gesamten Kriegsdienstzwang verweigern, vom Fragebogen bis zum Militär- oder Ersatzdienst, wieder wie früher verfolgt und inhaftiert werden. Alle, die sich mutig und konsequent mit zivilen Ungehorsam gegen Fragebögen und Musterungen wehren und den Dienst total verweigern werden, verdienen und benötigen Solidarität und Hilfe.
Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ist meist ratsam für diejenigen, die schon ins Zwangssystem der Bundeswehr hineingeraten sind: Reservisten und Reservistinnen, Soldaten und Soldatinnen, und für diejenigen, denen es vor allem darum geht, im Spannungs- oder Verteidigungsfall nicht militärdienstpflichtig, sondern zivildienstpflichtig zu sein. Doch alle anderen, von denen die Bundeswehr momentan noch keine Dienstleistung fordert, sollten sich gut überlegen, ob und wann ein Antrag sinnvoll ist. Die staatliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer befreit nur von der Militärdienstpflicht, aber nicht von der Zivildienstpflicht. Wer einen Antrag stellt, muss die Gewissensprüfung über sich ergehen lassen und laut Gesetz auch die Musterung. Seit Januar können vorübergehend Anträge auf Kriegsdienstverweigerung auch ohne vorherige Musterung bearbeitet werden. Doch eine spätere Musterung ist damit nicht ausgeschlossen, vor allem wenn jetzt anerkannte Kriegsdienstverweigerer später zum Zivildienst einberufen werden sollten. Die Dauer dieser Ausnahmeregelung liegt im Ermessen der Behörden. Das zeigt, wie schnell sich die Umstände ändern können, und dass nicht alles, was rechtlich möglich ist, jederzeit praktiziert wird. Viel hängt von den Kapazitäten der Bundeswehr ab, die aber stetig wachsen. Auch die Ausreisebeschränkungen für dienstpflichtige Männer stehen wie früher im Wehrpflichtgesetz, werden aber momentan noch nicht angewendet. Sie gelten übrigens auch für Zivildienstpflichtige.
Rechtlich kann nur der Kriegsdienst mit der Waffe verweigert werden, aber nicht der Kriegsdienst ohne Waffe aufgrund von Zivildienstpflicht und Notstandsgesetzen. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer leisten ihre sogenannte Wehrpflicht im Zivildienst ab.
Rechtlich gibt es nur ein Ausnahmerecht auf Verweigerung für diejenigen, denen vom Staat Gewissensgründe attestiert werden. Ein Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung für alle, bei dem jeder Mensch selbst entscheidet, ob er sein Leben riskiert und andere tötet, müssen wir erst erkämpfen.
Wer jetzt über einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung nachdenkt, sollte bedenken, dass anerkannte Kriegsdienstverweigerer, abhängig vom Jahrgang, bei Wiederaufnahme der Zwangseinberufungen zum Zivildienst einberufen werden können. Die Bundeswehr wird zunächst nur einen kleinen Teil des Jahrgangs einberufen können. Wer dann nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist, könnte sowohl Bundeswehr als auch Zivildienst entgehen. Ratsam ist, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung mit allen Unterlagen vorzubereiten, um ihn sofort abschicken zu können, sobald der Antrag nötig wird, um dem Bundeswehrdienst zu entgehen.
Letztendlich hängt es auch von den eigenen Prioritäten ab: Will man so wenig Kriegs- und Zwangsdienst, Musterungen und Gewissensprüfungen erleiden? Oder strebt man die staatliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer an?
Gesetzeslage und Behördenpraxis ändern sich ständig. Was heute sinnvoll erscheint, kann morgen schon schädlich sein. Darüber informieren wir in unserer Kriegsdienstverweigerungsberatung.
Für Kriegsdienstflüchtige aus anderen Ländern, ist es schwierig, in Deutschland und in der EU Schutz und Asyl zu finden. Kriegsdienstverweigerung allein gilt nicht als Asylgrund. Wenn es darum geht, ihre Untertanen für Militär und Krieg zwangsweise zu rekrutieren, sind selbst miteinander verfeindete Regierungen solidarisch miteinander. Einerseits wird vor der Gefahr eines Angriffs von Russland und seinem Verbündeten Belarus gewarnt, andererseits werden Kriegsdienstverweigerer aus Russland und Belarus abgeschoben und damit genau der Kriegsmaschinerie als Kanonenfutter ausgeliefert, gegen die so massiv aufgerüstet wird.
Der Antimilitarist Jürgen Menzel hat vier russischen Deserteuren geholfen, von Georgien nach Deutschland zu fliehen, indem er ihnen sein Auto geliehen hat. Dafür erhielt er einen Strafbefehl, der 10 Monate Gefängnis auf Bewährung, Zahlung von 1.500 € an die Stiftung der bayerischen Polizei und die weitere Beschlagnahme seines Autos beinhaltet. Das Amtsgericht in Laufen in Oberbayern verhandelt übermorgen über seinen Einspruch. Die russische Kriegsmaschinerie dürfte sich über die Kollaboration des deutschen Staates freuen.
Die Konfliktlinien verlaufen nicht nur zwischen Staaten, sondern weltweit auch zwischen Regierenden, die ihre Untertanen in Kriege schicken, und denjenigen, die nicht in Kriege geschickt werden wollen.
Wer Menschen zwangsrekrutiert und in Kasernen und Kriege zwingt, ist ein Aggressor. Jede Armee, die Menschen zwangsrekrutiert, ist eine Angriffsarmee gegenüber diesen Menschen.
Nein zu allen Kriegs- und Zwangsdiensten!
Keine Reaktivierung, sondern Abschaffung der sogenannten Wehrpflicht!
Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung weltweit!
Asyl und Schutz für alle Menschen, die desertieren und sich dem Kriegsdienst verweigern!