Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Mainz-Wiesbaden

Nein zu Kriegs- und Zwangsdiensten!

Rede von Dr. Gernot Lennert, DFG-VK Mainz-Wiesbaden

beim Schulstreik in Wiesbaden, 25. September 2026

Ich freue mich hier sprechen zu dürfen und zu erleben, dass es erneut einen Schulstreik gegen die sogenannte Wehrpflicht gibt. Der Schulstreik ist ein Akt Zivilen Ungehorsams und ich bin beeindruckt, dass Schüler und Schülerinnen unter Inkaufnahme etwaiger Nachteile sich daran beteiligen und deutlich machen, dass sie nicht in Kriegen sterben wollen und andere nicht töten wollen.

Die Reaktivierung des Zwangs zum Kriegsdienst schreitet rasant voran. Von 2011 bis 2025 war in Deutschland niemand mehr zwangsweise erfasst oder gemustert oder in Bundeswehr oder Zivildienst gezwungen oder wegen Kriegsdienstverweigerung inhaftiert worden. Doch laut Grundgesetz und Wehrpflichtgesetz blieb der Zwang: Er war lediglich ausgesetzt.

 Die Bundeswehr hat nicht genug Kasernen, um wie früher ganze Jahrgänge einzuberufen. Deshalb begann sie mit Fragebögen für den Geburtsjahrgang 2008. Für Jugendliche mit männlichem Geschlechtseintrag ist er Zwang, für Frauen freiwillig. Auch zur Musterung ganzer Jahrgänge hat die Bundeswehr noch nicht die Kapazitäten. Doch neuerdings werden Leute, die im Fragebogen kein Interesse an der Bundeswehr bekundet hatten, zu Musterungen geladen, obwohl doch die massenhaften Zwangsmusterungen erst ab Juli 2027 vorgesehen sind. Es hat sich gezeigt, dass die Bundeswehr noch nicht auf diesen Musterungen besteht, wenn dagegen Widerspruch eingelegt wird. Schließlich sind ihre Musterungskapazitäten noch beschränkt.

Zunächst geht es angeblich noch um Freiwilligkeit. Doch Zwangsfragebögen und Zwangsmusterungen sind Zwang. Wenn der Personalhunger der Bundeswehr nicht durch Freiwillige gestillt wird, soll die sogenannte Bedarfswehrpflicht die Zwangsrekrutierung ermöglichen. Je mehr die Kapazitäten der Bundeswehr wachsen, desto mehr Zwang ist vorprogrammiert. Das zeigen die vorzeitigen Musterungen und auch die konkreteren Pläne zur Reaktivierung des Zivildienstes, der parallel mit Zwangseinberufungen zur Bundeswehr reaktiviert würde.

Bei den „Schulstreiks gegen Wehrpflicht“ haben Zehntausende zivilen Ungehorsam praktiziert, Nachteile riskiert und inzwischen auch Repression erfahren, auch wegen Meinungsäußerungen. Auch für die Verweigerung des Ausfüllens des Bundeswehr-Fragebogen drohen Bußgelder. Die Erfahrung zeigt: Ziviler Ungehorsam wirkt am besten, wenn er gemeinsam und öffentlich ausgeübt wird. Bei Wiederaufnahme der Zwangseinberufungen ist damit zu rechnen, dass die Totalen Kriegsdienstverweigerer, also diejenigen die den gesamten Kriegsdienstzwang verweigern, vom Fragebogen bis zum Militär- oder Ersatzdienst, wieder wie früher verfolgt und inhaftiert werden. Alle, die sich mutig und konsequent mit zivilem Ungehorsam gegen Fragebögen und Musterungen wehren und den Dienst total verweigern werden, verdienen und benötigen Solidarität und Hilfe.

Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ist meist ratsam für diejenigen, die schon ins Zwangssystem der Bundeswehr hineingeraten sind: Reservisten und Reservistinnen, Soldaten und Soldatinnen, und für diejenigen, denen es vor allem darum geht, im Spannungs- oder Verteidigungsfall nicht militärdienstpflichtig, sondern zivildienstpflichtig zu sein. Doch alle anderen, von denen die Bundeswehr momentan noch keine Dienstleistung fordert, sollten sich gut informieren und gut überlegen, ob und wann ein Antrag sinnvoll ist und in die Lebensplanung passt. Die staatliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer befreit nur von der Militärdienstpflicht, aber nicht von der Zivildienstpflicht. Wer einen Antrag stellt, muss die Gewissensprüfung über sich ergehen lassen und laut Gesetz auch die Musterung. Seit Januar werden Anträge auf Kriegsdienstverweigerung auch ohne vorherige Musterung bearbeitet, aufgrund einer Ausnahmeregelung, deren Dauer im Ermessen der Behörden liegt.

Die Umstände können sich schnell ändern. Nicht alles, was rechtlich möglich ist, wird jetzt schon praktiziert. Die Ausreisebeschränkungen für dienstpflichtige Männer stehen wie früher im Wehrpflichtgesetz, werden aber noch nicht angewendet. Sie gelten übrigens auch für Zivildienstpflichtige. Viel hängt von den Kapazitäten der Bundeswehr ab, die aber stetig wachsen.

Rechtlich kann nur der Kriegsdienst mit der Waffe verweigert werden, aber nicht der Kriegsdienst ohne Waffe aufgrund von Zivildienstpflicht und Notstandsgesetzen. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer leisten ihre sogenannte Wehrpflicht im Zivildienst ab. Rechtlich gibt es nur ein Ausnahmerecht auf Verweigerung für diejenigen, denen vom Staat Gewissensgründe attestiert werden. Ein Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung für alle, bei dem jeder Mensch ohne staatliche Genehmigung und ohne Ersatzdienstzwang selbst entscheidet, ob er sein Leben riskiert und andere tötet, müssen wir erst erkämpfen.

Wer jetzt über einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung nachdenkt, sollte bedenken, dass anerkannte Kriegsdienstverweigerer bei Wiederaufnahme der Zwangseinberufungen, abhängig vom Jahrgang, zum Zivildienst einberufen werden können. Die Bundeswehr wird anfangs nur einen kleinen Teil des Jahrgangs einberufen können. Wer in dieser Phase nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist, könnte sowohl Bundeswehr als auch Zivildienst entgehen. Ratsam ist, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung mit allen Unterlagen vorzubereiten, um ihn sofort abschicken zu können, sobald der Antrag nötig wird, um dem Bundeswehrdienst zu entgehen.

Letztendlich hängt es auch von den eigenen Prioritäten ab: Will man so wenig Kriegs- und Zwangsdienst, Musterungen und Gewissensprüfungen erleiden? Oder strebt man die staatliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer an?

Gesetzeslage und vor allem die Behördenpraxis ändern sich. Was heute sinnvoll erscheint, kann morgen schon schädlich sein. Deshalb sind Information und Kriegsdienstverweigerungsberatung wichtig.

Für Kriegsdienstflüchtige aus anderen Ländern, ist es schwierig, in Deutschland und in der EU Schutz und Asyl zu finden. Kriegsdienstverweigerung allein gilt nicht als Asylgrund. Wenn es darum geht, ihre Untertanen für Militär und Krieg zwangsweise zu rekrutieren, sind selbst miteinander verfeindete Regierungen solidarisch miteinander. Einerseits wird vor der Gefahr eines Angriffs von Russland und seinem Verbündeten Belarus gewarnt, andererseits werden Kriegsdienstverweigerer aus Russland und Belarus abgeschoben und damit genau der Kriegsmaschinerie als Kanonenfutter ausgeliefert, gegen die hier so massiv aufgerüstet wird.

Der Antimilitarist Jürgen Menzel hat vier russischen Deserteuren geholfen, von Georgien nach Deutschland zu fliehen, indem er ihnen sein Auto geliehen hat. Er wurde dafür von einem Gericht in Bayern zu acht Monaten Haft auf zwei Jahre Bewährung und 1000 € Geldbuße verurteilt. Sein zwei Jahre lang beschlagnahmtes Auto erhielt er zurück. Die russische Kriegsmaschinerie dürfte sich über diese Kollaboration des deutschen Staates freuen.

Die Konfliktlinien verlaufen nicht nur zwischen Staaten, sondern weltweit auch zwischen Regierenden, die ihre Untertanen in Kriege schicken, und denjenigen, die nicht in Kriege geschickt werden wollen.

Die Bundeswehr gebärdet sich als Verteidigungsarmee. Wer Menschen zwangsrekrutiert und in Kasernen und Kriege zwingt, ist ein Aggressor. Jede Armee, die Menschen zwangsrekrutiert ist, eine Angriffsarmee gegenüber diesen Menschen.

Nein zu allen Kriegs- und Zwangsdiensten!

Keine Reaktivierung, sondern Abschaffung der sogenannten Wehrpflicht!

Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung weltweit!

Asyl und Schutz für alle Menschen, die desertieren und sich dem Kriegsdienst verweigern!

 

Rede bei der Schulstreik-Kundgebung in Wiesbaden, März 2026

Reden bei der Schulstreik-Kundgebungen in Wiesbaden und Mainz, Dezember 2025

Letztes Update: 28.09.2026, 21:44 Uhr